Westwerk unterwegs

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Termine

Hinweise zur Anmeldung

Eine Anmeldung zu unseren Reisen/Fahrten ist verbindlich. Bei allen Reisen/Fahrten mit dem Westwerk ist eine bestimmte Mindestteilnehmendenzahl erforderlich. Mit der Anmeldung haben Teilnehmende eine Option auf die Teilnahme erhalten, jedoch noch keinen verbindlichen Anspruch. Mit ihrer Anmeldung zu einer Reise/Fahrt akzeptiert die Person die allgemeinen Geschäftsbedingungen über den Abschluss eines Reisevertrages.

Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch, mündlich oder auf dem elektronischen Weg (E-Mail/Internet) erfolgen. Ein Rücktritt von der Reise/Fahrt vor Reisebeginn ist jederzeit möglich. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Westwerk. Bei Minderjährigen muss der Rücktritt von einer personensorgeberechtigten Person erklärt werden. Die bloße Nichtzahlung des Reisepreises ist keine Rücktrittserklärung.

Die angebotenen Fahrten und Freizeiten sind grundsätzlich förderfähig.

Minderjährige Teilnehmende benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung eines Personensorgeberechtigten. Diese kann hier herunter geladen werden.

Programm

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ReiseRücktritt

Beim Rücktritt vom Reisevertrag oder Nichtteilnahme kann das Westwerk einen angemessenen pauschalen Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen unter Berücksichtigung erzielter Einsparungen und/oder einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung verlangen. Dieser beträgt bei einem Rücktritt:

a) bei Gruppen-Busreisen (Reisebus oder Kleinbus/Bulli):
bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 5% des Reisepreises
bis 21 Tage vor Fahrtbeginn: 30% des Reisepreises
bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 50% des Reisepreises
bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 65% des Reisepreises
ab 7 Tage bis Fahrtbeginn: 80% des Reisepreises
und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90% des Reisepreises

b) bei Gruppen-Flugreisen und Gruppen-Zugreisen:
bis 31 Tage vor Fahrtbeginn: 20% des Reisepreises
bis 21 Tage vor Fahrtbeginn: 35% des Reisepreises
bis 14 Tage vor Fahrtbeginn: 50% des Reisepreises
bis 7 Tage vor Fahrtbeginn: 65% des Reisepreises
ab 7 Tage bis Fahrtbeginn: 80% des Reisepreises
und bei Nichtantritt zur Fahrt: 90% des Reisepreises

Teilnehmenden ist bewusst, dass im Falle bezuschusster Reiseangebote, bei denen die Reisekosten vom Reisepreis allein nicht gedeckt werden, der beim Westwerk im Rücktritssfall verbleibende Schaden höher sein kann als der vom Anmeldenden bezahlte Reisepreis.